Forderungsprüfung
Heizungsbau Günther Prell GmbH
Stammbach
Das Amtsgericht Hof hat zur Heizungsbau Günther Prell GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen IN 111/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 111/26
- Registerbezug
- Hof, HRB 5710
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 111/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heizungsbau Günther Prell GmbH, Wiesenweg 13, 95236 Stammbach
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5710
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 26.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Heizungsbau Günther Prell GmbH, Wiesenweg 13, 95236 Stammbach
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 5710
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 26.10.2026