Sicherungsmaßnahme

Haustiergesundheit CM GmbH

Neuss

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Haustiergesundheit CM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen 500 IN 205/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 205/26
Registerbezug
Neuss, HRB 23926
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Alexander Eckhardt
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
36.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Produktion, Handel und Vertrieb von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln für Tiere und etwaige Produkte des Haustierbedarfs, sowie die ganzheitliche Beratung in Wort und Schrift für Menschen rund um Haustiere.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 205/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23926 eingetragenen Haustiergesundheit CM GmbH, Rheinallee 11, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Carina Conrad

ist am 26.08.2026, um 16:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Krefelder Straße 68, 41460 Neuss bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 205/26
Amtsgericht Düsseldorf, 26.08.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten