Sicherungsmaßnahme
Haus des Döners Frankfurt GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Haus des Döners Frankfurt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 1452/26 H-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1452/26 H-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 134814
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Alexander Eggen
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben von Gastronomiebetrieben in Deutschland.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1452/26 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haus des Döners Frankfurt GmbH, Mainzer Landstraße 258, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134814), vertr. d.: Cengiz Kartel, Neuss, (Geschäftsführer), ist am 29.10.2026 um 13:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 50 98 60, Fax: 069/ 50 98 61 10, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.10.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.10.2026