Forderungsprüfung
Hahn-Muno Ingenieurgesellschaft mbH
Baunach
Das Amtsgericht Bamberg hat zur Hahn-Muno Ingenieurgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen IN 193/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 193/25
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 8822
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 193/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hahn-Muno Ingenieurgesellschaft mbH, Hopfenleite 8, 96148 Baunach, vertreten durch den Geschäftsführer Hahn Hubert
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8822
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 19.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hahn-Muno Ingenieurgesellschaft mbH, Hopfenleite 8, 96148 Baunach, vertreten durch den Geschäftsführer Hahn Hubert
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8822
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 19.10.2026