Sicherungsmaßnahme
GV Verwaltungs GmbH & Co. KG
Mühlheim
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur GV Verwaltungs GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 8 IN 515/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 515/26
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 42582
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Dragica Banovic
hww Rechtsanwälte Partnerschaft
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 515/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GV Verwaltungs GmbH & Co. KG, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRA 42582), vertr. d.: 1. GV Beteiligungsgesellschaft mbH, Borsigstraße 17, 63165 Mühlheim, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Razvan-Alexandru Alexe, (Geschäftsführer), ist am 10.08.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.08.2026
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.08.2026