Abweisung mangels Masse
Guerilla Solutions GmbH
Euskirchen
Das Amtsgericht Bonn hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Guerilla Solutions GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 99 IN 71/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 71/26
- Registerbezug
- Bonn, HRB 13621
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 71/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13621 eingetragenen Guerilla Solutions GmbH, Monikastr. 121, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Hucho, Monikastr. 121, 53881 Euskirchen
ist der am 17.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 16.03.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bonn, 08.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13621 eingetragenen Guerilla Solutions GmbH, Monikastr. 121, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Hucho, Monikastr. 121, 53881 Euskirchen
ist der am 17.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 16.03.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bonn, 08.06.2026