Sicherungsmaßnahme

Grunder Gourmet regionale Spezialitäten GmbH & Co. KG

Bexbach

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Grunder Gourmet regionale Spezialitäten GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 103 IN 29/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 29/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 11119
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
20.08.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jochen Eisenbeis

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 29/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11119 eingetragenen Grunder Gourmet regionale Spezialitäten GmbH & Co. KG, Frankenholzer Straße 141, 66450 Bexbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grunder Gourmet regionale Spezialitäten Verwaltungs-GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Grunder,

ist am 20.08.2026, um 00:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

103 IN 29/26
Amtsgericht Saarbrücken, 20.08.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten