Forderungsprüfung
Grünwald Private Pflege GmbH
Baden-Baden
Das Amtsgericht Baden-Baden hat zur Grünwald Private Pflege GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 17/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 17/24
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 737210
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Dienstleistung, ambulante Pflege, Intensivpflege, Beatmungspflege, Mobile Pflege, Häusliche Pflege, Pflege in Wohngemeinschaften.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
11 IN 17/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Grünwald Private Pflege GmbH, Blütenfeldplatz 8, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Grünwald
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 737210
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Grünwald Private Pflege GmbH, Blütenfeldplatz 8, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Grünwald
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 737210
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 12.10.2026