Abweisung mangels Masse
Gründerdenken UG (haftungsbeschränkt)
Aachen
Das Amtsgericht Aachen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Gründerdenken UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 92 IN 40/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 40/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 20998
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 40/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 20998 eingetragenen Gründerdenken UG (haftungsbeschränkt), Marienbongard 24, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Rocktäschel,
Geschäftszweig: Gründernetzwerk im Raum Aachen
ist der am 23.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 18.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 07.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Aachen, 07.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 20998 eingetragenen Gründerdenken UG (haftungsbeschränkt), Marienbongard 24, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Rocktäschel,
Geschäftszweig: Gründernetzwerk im Raum Aachen
ist der am 23.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 18.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 07.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Aachen, 07.08.2026