Aufhebung des Verfahrens
GPC German Product Center GmbH
Bad Mergentheim
Das Amtsgericht Crailsheim hat zur GPC German Product Center GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 3 1 IN 41/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Crailsheim
- Aktenzeichen
- 3 1 IN 41/25
- Registerbezug
- Ulm, HRB 732311
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3 1 IN 41/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GPC German Product Center GmbH, Kirchbergstraße 1, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Geschäftsführer Harald Otto Eckert und Reinhard Eckert
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732311
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren insoweit aufgehoben und das mündliche Verfahren angeordnet.
2. Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.09.2026 wird zur Beschlussfassung der Gläubigersammlung über die
Zustimmung der Vergleichsvereinbarung zur endgültigen Regelung der titulierten Forderungen aus dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-27 O 160/22 vom 22.09./23.09.2026 zu einem Vergleichsbetrag in Höhe von 100.000,00 € mit monatlicher Tilgung in Höhe von 10.000,00 €
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 16.12.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 2140, 2. OG, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GPC German Product Center GmbH, Kirchbergstraße 1, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Geschäftsführer Harald Otto Eckert und Reinhard Eckert
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732311
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Zur Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren insoweit aufgehoben und das mündliche Verfahren angeordnet.
2. Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.09.2026 wird zur Beschlussfassung der Gläubigersammlung über die
Zustimmung der Vergleichsvereinbarung zur endgültigen Regelung der titulierten Forderungen aus dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-27 O 160/22 vom 22.09./23.09.2026 zu einem Vergleichsbetrag in Höhe von 100.000,00 € mit monatlicher Tilgung in Höhe von 10.000,00 €
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 16.12.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 2140, 2. OG, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 29.09.2026