Sicherungsmaßnahme

GO Restaurants & Hotels Betriebs GmbH

Meerbusch

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur GO Restaurants & Hotels Betriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 502 IN 155/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 155/26
Registerbezug
Neuss, HRB 25065
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Manfred Schulte
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb, Verwaltung und Vermarktung von gastronomischen und touristischen Einrichtungen, insbesondere Betrieb von Restaurants, Bars, Cafés, Bistros, Event-Locations, Imbissen, Lieferservices sowie Hotel- und Beherbergungsbetrieben unter eigenem oder fremden Namen.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 155/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 25065 eingetragenen GO Restaurants & Hotels Betriebs GmbH, Poststr. 70, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manuel Jorge Garoz Lenz,

ist am 19.08.2026, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manfred Schulte, Scheibenstraße 49, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

502 IN 155/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026
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