Abweisung mangels Masse
Glückauf Catering GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Glückauf Catering GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen 160 IN 256/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 256/25
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 25891
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 256/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Glückauf Catering GmbH, vertr. durch den Gf., Ahlmannshof 50a, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Krug, Glockengarten 66 , 44803 Bochum
ist der am 30.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 29.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 13.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 13.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Glückauf Catering GmbH, vertr. durch den Gf., Ahlmannshof 50a, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Krug, Glockengarten 66 , 44803 Bochum
ist der am 30.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 29.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 13.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 13.04.2026