Forderungsprüfung
Glasmühle GmbH
Sulzbach-Rosenberg
Das Amtsgericht Amberg hat zur Glasmühle GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen IN 150/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Amberg
- Aktenzeichen
- IN 150/23
- Registerbezug
- Amberg, HRB 4401
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Mahlen von Glas und der Vertrieb des Glasmehls.
Veröffentlichungstext
IN 150/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Glasmühle GmbH, Erzhausstraße 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Gut Marcus
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 4401
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 00339-22 SP-It
1. Die Prüfung der bis 28.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6,7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Glasmühle GmbH, Erzhausstraße 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Gut Marcus
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 4401
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 00339-22 SP-It
1. Die Prüfung der bis 28.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6,7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 06.10.2026