Sicherungsmaßnahme

GKK Verwaltungs GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur GKK Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 165 IN 273/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 273/26
Registerbezug
Essen, HRB 31299
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stefan Denkhaus
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb, Verwaltung, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, insbesondere aus dem Bereich des Einzelhandels und dem Betrieb von Warenhäusern sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 273/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der GKK Verwaltungs GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Mager, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen

Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art

ist am 13.10.2026, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 273/26
Amtsgericht Essen, 13.10.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten