Sicherungsmaßnahme

Gil International Solution GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Gil International Solution GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 70d IN 311/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 311/26
Registerbezug
Köln, HRB 102968
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Mark Boddenberg
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Im- und Export sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinen, Anlagen Geräte und Produkten im Bereich Recycling, medizinischen Geräten und Produkten, Öl- und Gasindustrie, sowie Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Vermittlung von Immobilien, sowie Arbeitnehmerüberlassung im In- und Ausland.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 311/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102968 eingetragenen Gil International Solution GmbH, Aachener Straße 1370, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Seyed Hojjat Hashemi Bousari, Aachener Straße 1370, 50859 Köln

Geschäftszweig: Im- und Export sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinen, Anlagen Geräte und Produkten im Bereich Recycling, medizinischen Geräten und Produkten,

ist am 06.10.2026, um 15:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70d IN 311/26
Amtsgericht Köln, 06.10.2026
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