Forderungsprüfung

GFR Gesellschaft für Recycling mbH

Henstedt-Ulzburg

Das Amtsgericht Norderstedt hat zur GFR Gesellschaft für Recycling mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 66 IN 156/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Norderstedt
Aktenzeichen
66 IN 156/23
Registerbezug
Kiel, HRB 9492 KI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
29.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

66 IN 156/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GFR Gesellschaft für Recycling mbH, Siebenstücken 10, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Udo Stehr
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 9492 KI
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 18.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 18.08.2026