Insolvenzbekanntmachung

GfI Gesellschaft für Industrieinstandhaltung mbH

Nordhorn

Das Amtsgericht Nordhorn hat zur GfI Gesellschaft für Industrieinstandhaltung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 44/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 44/16
Registerbezug
Osnabrück, HRB 130179
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
11.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

7 IN 44/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GfI Gesellschaft für Industrieinstandhaltung mbH, Enschedestraße 39, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 130179), vertr. d.: 1. Michael Schievink, Augustastraße 4 a, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), 2. Karsten Keuters, Heseper Weg 149, 48531 Nordhorn, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 10.09.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 10.09.2026