Insolvenzbekanntmachung

Gesellschaft für innovative Unternehmensentwicklung mbH (GFIU)

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur Gesellschaft für innovative Unternehmensentwicklung mbH (GFIU) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 91 IN 252/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 252/23
Registerbezug
Aachen, HRB 12702
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Winfried Bongartz
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
50.200 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Softwareentwicklung, Projektsteuerung und Schulung von privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen im Bereich Onlinehandel und Internetauftritte und die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen über Internettechnologien, die gewerbliche Verwertung damit verbundener Produkte und Dienstleistungen und die Beteiligung an anderen Gesellsc …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 252/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 12702 eingetragenen Gesellschaft für innovative Unternehmensentwicklung mbH (GFIU), Schloß-Rahe-Straße 15, 52072 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kessell,

ist der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen am 21.03.2026 verstorben. An seiner Stelle wird Rechtsanwalt Winfried Bongartz, Vaalser Straße 299, 52074 Aachen zum Insolvenzverwalter bestellt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

91 IN 252/23
Amtsgericht Aachen, 13.07.2026
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