Forderungsprüfung
Gerd Reinhardt Sonnenschutz Bauelemente GmbH
Eningen
Das Amtsgericht Tübingen hat zur Gerd Reinhardt Sonnenschutz Bauelemente GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 14 IN 87/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Tübingen
- Aktenzeichen
- 14 IN 87/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 786851
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
14 IN 87/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerd Reinhardt Sonnenschutz Bauelemente GmbH, Reutlinger Straße 53, 72800 Eningen, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Reinhardt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786851
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026, 10:00 Uhr den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerd Reinhardt Sonnenschutz Bauelemente GmbH, Reutlinger Straße 53, 72800 Eningen, vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Reinhardt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786851
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026, 10:00 Uhr den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 18.09.2026