Sicherungsmaßnahme
Gebäudereinigung Irmgard Petri GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Gebäudereinigung Irmgard Petri GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 32 IN 94/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 94/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 5206
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Pantlen
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 94/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5206 eingetragenen Gebäudereinigung Irmgard Petri GmbH, Alsstraße 105a, 41063 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hans Böhme,
ist am 15.10.2026, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Fliethstraße 112, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 94/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5206 eingetragenen Gebäudereinigung Irmgard Petri GmbH, Alsstraße 105a, 41063 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hans Böhme,
ist am 15.10.2026, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Fliethstraße 112, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
32 IN 94/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 15.10.2026