Sicherungsmaßnahme

Futuna GmbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Futuna GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 500 IN 297/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 297/25
Registerbezug
Krefeld, HRB 15216
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.04.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Astrid Eden
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der internationale Handel mit sowie der Im- und Export von Waren aller Art, im Besonderen von Lebens- und Nahrungsmitteln. Gegenstand ist ferner die Unternehmensberatung, die Beratung für Ausbildung in Deutschland, die Förderung des Wirtschafts- und Kulturaustausches zwischen Deutschland und China, wozu auch Reiseveranstaltungen gehören, sowie die Erbringung von Werbedienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 297/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Futuna GmbH, Bischofstr. 94, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den gesetzlicher Vertreter Herrn Zule Yu, Via Matteotti 170, I 41017 Ravarino, Italien

ist am 14.04.2026, um 15:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

500 IN 297/25
Amtsgericht Krefeld, 14.04.2026
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