Abweisung mangels Masse
Fotostudio Gottschling UG (haftungsbeschränkt)
Ahlen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Fotostudio Gottschling UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 79 IN 2/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 2/26
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 17044
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 2/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17044 eingetragenen Fotostudio Gottschling UG (haftungsbeschränkt), Gerichtsstr. 4, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Gottschling, Piusstr. 44, 59229 Ahlen
ist der am 13.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 05.01.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 22.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Münster, 22.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17044 eingetragenen Fotostudio Gottschling UG (haftungsbeschränkt), Gerichtsstr. 4, 59227 Ahlen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Gottschling, Piusstr. 44, 59229 Ahlen
ist der am 13.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 05.01.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 22.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Münster, 22.06.2026