Forderungsprüfung
FORTUNA TRANSPORT UG (haftungsbeschränkt)
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur FORTUNA TRANSPORT UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 542 IN 452/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 452/23
- Registerbezug
- Dresden, HRB 40998
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 452/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTUNA TRANSPORT UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstraße 48-52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 40998
vertreten durch den Geschäftsführer Aly Ashraf Aly
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 542 IN 452/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTUNA TRANSPORT UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstraße 48-52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 40998
vertreten durch den Geschäftsführer Aly Ashraf Aly
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 20.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.