Sicherungsmaßnahme

Flöder & Heitbrink GmbH & Co. KG Antriebs- und Zerspanungstechnik

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Flöder & Heitbrink GmbH & Co. KG Antriebs- und Zerspanungstechnik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 43 IN 788/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 788/26
Registerbezug
Bielefeld, HRA 17429
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Romy Metzger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 788/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 17429 eingetragenen Flöder & Heitbrink GmbH & Co. KG Antriebs- und Zerspanungstechnik, Milser Str. 37, 33729 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45858 eingetragene Flöder & Heitbrink Verwaltungs GmbH, Milser Str. 37, 33729 Bielefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Flöder,

ist am 02.10.2026, um 11:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Am Lenkwerk 9, 33609 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 788/26
Amtsgericht Bielefeld, 02.10.2026