Sicherungsmaßnahme

Fischer Maschinenfabrik GmbH

Neuss

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Fischer Maschinenfabrik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 503 IN 256/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 256/26
Registerbezug
Neuss, HRB 7814
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.10.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Britta Hoff

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 256/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 7814 eingetragenen Fischer Maschinenfabrik GmbH, Mainstr. 21, 41469 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Thorsten Kaffee und Herrn Dirk Berg,

ist am 19.10.2026, um 19:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

503 IN 256/26
Amtsgericht Düsseldorf, 19.10.2026