Forderungsprüfung
FEWOTEL Ferienresidenzen Betriebs - und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur FEWOTEL Ferienresidenzen Betriebs - und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 3613 IN 480/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3613 IN 480/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 277724
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1980
- Stammkapital
- 417.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben von Hotels sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere von Hotelbetrieben.
Veröffentlichungstext
3613 IN 480/26
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FEWOTEL Ferienresidenzen Betriebs - und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 277724
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring PartmbB, Budapester Straße 35, 10787 Berlin
hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Siebrecht am 24.09.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 29.10.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 120, 1. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
Terminsbestimmung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FEWOTEL Ferienresidenzen Betriebs - und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 277724
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring PartmbB, Budapester Straße 35, 10787 Berlin
hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Siebrecht am 24.09.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 29.10.2026, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 120, 1. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026