Forderungsprüfung

Ferdinand Menrad Geschäftsführungs-GmbH

Schw.Gmünd

Das Amtsgericht Aalen hat zur Ferdinand Menrad Geschäftsführungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 4 IN 168/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aalen
Aktenzeichen
4 IN 168/25
Registerbezug
Ulm, HRB 700862
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1985
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Vertrieb von Waren der optischen und feinmechanischen Branche sowie der Handel mit solchen Erzeugnissen, insbesondere durch Übernahme der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters in KommanditgeselIschaften der Menrad-Gruppe.

Veröffentlichungstext

4 IN 168/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ferdinand Menrad Geschäftsführungs-GmbH, Oderstr. 2, 73529 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Eberhard Müller-Menrad und Hermann Müller-Menrad
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 700862
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg

1. Die Prüfung der bis 10.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 13.10.2026
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