Sicherungsmaßnahme

FE Rail & Repair GmbH

Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur FE Rail & Repair GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 340 IN 394/26 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 394/26 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 35998
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Sandra Emmert
Im Handelsregister seit
2025
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die industrielle Wartung und Instandsetzung von Schienenfahrzeugen sowie Beratung industrieller Unternehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

340 IN 394/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FE Rail & Repair GmbH, Industriestraße 7, 39126 Magdeburg, Industrielle Wartung und Instandsetzung von Schienenfahrzeugen sowie Beratung industrieller Unternehmen (AG Stendal, HRB 35998), vertr. d.: Michael Knorr, Harburger Schloßstr. 17, 21079 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2026 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Emmert, (im Hundertwasserhaus), Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982244, Fax: 0391/5982158, E-Mail: magdeburg@ra-vonstein.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 14.10.2026
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