Insolvenzbekanntmachung

Fatscher Schrauben GmbH

Mainz

Das Amtsgericht Mainz hat zur Fatscher Schrauben GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 280 IN 29/04.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 29/04
Registerbezug
Mainz, HRB 1324
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
16.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

280 IN 29/04: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fatscher Schrauben GmbH, Industriestraße 53, 55120 Mainz, vertr. d. den GF Manfred Fatscher (AG Mainz, HRB 1324), vertr. d.: Manfred Fatscher, Stiegelpfad 2, 55288 Partenheim, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 15.09.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 15.09.2026