Forderungsprüfung

Fashion Services GmbH

Karlsruhe

Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur Fashion Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 1105/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
80 IN 1105/24
Registerbezug
Mannheim, HRB 750860
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
11.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

80 IN 1105/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fashion Services GmbH
Victor-Gollancz-Straße 5
76137 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Miroslav Kolar
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 750860

- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Liudmila Rainer, c/o ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osterhofenerstraße 16, 93055 Regensburg, Gz.: 2573-24

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 10.09.2026