Sicherungsmaßnahme
GEPA Projektgesellschaft mbH
Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1878/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 35252
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1878/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35252 eingetragenen GEPA Projektgesellschaft mbH, Viktoriastr. 33, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Marbach, Viktoriastr. 33, 47198 Duisburg
Geschäftszweig: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
ist am 14.08.2026, um 12:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Königstr. 88, 47198 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1878/26
Amtsgericht Duisburg, 14.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35252 eingetragenen GEPA Projektgesellschaft mbH, Viktoriastr. 33, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Marbach, Viktoriastr. 33, 47198 Duisburg
Geschäftszweig: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
ist am 14.08.2026, um 12:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Königstr. 88, 47198 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1878/26
Amtsgericht Duisburg, 14.08.2026