Sicherungsmaßnahme
EventTender Solutions GmbH
Oberursel
Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur EventTender Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 61 IN 96/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 96/26
- Registerbezug
- Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 16750
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Markus Plathner
Brinkmann & Partner
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 61 IN 96/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EventTender Solutions GmbH, Oberurseler Straße 61-63, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 16750), vertr. d.: 1. Thomas Mützel vo Schwartz, Am Wallgraben 1, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Jörn Sievers, Haldengutrstr. 41, 8305 Dietlikon, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Str 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-3700220, Fax: 069-370022111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2026
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2026