Abweisung mangels Masse

ES-Thetic Room UG (haftungsbeschränkt)

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der ES-Thetic Room UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 513/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 513/26
Registerbezug
Bochum, HRB 21863
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 513/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Hollestr. 7 b, 45127 Essen

- Gläubiger -

gegen

die ES-Thetic Room UG (haftungsbeschränkt), Kortumstr. 50, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cansu Coskun , Evingerstr. 254, 44339 Dortmund

- Schuldnerin -

wird der am 20.05.2026 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Gründe:

Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.

Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum vom 12.08.2026.

Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Amtsgericht Bochum, 11.09.2026