Forderungsprüfung
Energiepark Süptitz GmbH
Dreiheide OT Süptitz
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Energiepark Süptitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 404 IN 417/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 404 IN 417/13
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 24213
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 417/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiepark Süptitz GmbH, Am Gewerbepark 6, 04860 Süptitz, Amtsgericht Leipzig , HRB 24213
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Tanzer
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Gerlach
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 404 IN 417/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energiepark Süptitz GmbH, Am Gewerbepark 6, 04860 Süptitz, Amtsgericht Leipzig , HRB 24213
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Tanzer
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Gerlach
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.