Forderungsprüfung

Energieberatungsgesellschaft EB Hamburg mbH

Pronstorf OT Reinsbek

Das Amtsgericht Norderstedt hat zur Energieberatungsgesellschaft EB Hamburg mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 66 IN 170/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Norderstedt
Aktenzeichen
66 IN 170/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 61843
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

66 IN 170/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Energieberatungsgesellschaft EB Hamburg mbH, Grüner Weg 19, 23820 Pronstorf OT Reinsbek, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Höpfner
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 61834
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KBHC - Kanzlei Borowiak Hamann Christiansen Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Johnsallee 7, 20148 Hamburg, Gz.: 298/24 B21

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2027.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 30.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 07.10.2026
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten