Insolvenzbekanntmachung

ENEGRO Südergellersen Pellet GmbH & Co. KG

Südergellersen

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur ENEGRO Südergellersen Pellet GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 56 IN 46/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 46/16
Registerbezug
Lüneburg, HRA 2160
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
19.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

56 IN 46/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENEGRO Südergellersen Pellet GmbH & Co. KG, Oerzer Straße 16, 21394 Südergellersen (AG Lüneburg, HRA 2160), vertr. d.: 1. ENEGRO SG Verwaltungs GmbH, Südergellersen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wolf Christian Traxel, App. 11, Am Hang 5, 23683 Scharbeutz, (Geschäftsführer), 1.2. Benedikt Koch, An der Lopau 3, 21385 Rehlingen, (Geschäftsführer), ist am 19.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 19.10.2026