Forderungsprüfung

ELRO-Trans GmbH

Rötha

Das Amtsgericht Rostock hat zur ELRO-Trans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 61 IN 316/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
61 IN 316/12
Registerbezug
Leipzig, HRB 2754
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1991
Stammkapital
35.800 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
- Betreiben von Güterfern- und Güternahverkehr, insbesondere für Unternehmen der ELRO-Gruppe, - Speditionstätigkeit und Lagerwirtschaft, insbesondere für Unternehmen der ELRO-Gruppe, - Überlassung von Personal und Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

61 IN 316/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELRO-Trans GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Anke Naundorf, Bernd Pawlowski und Dr. Wolf-Dietrich von Heyking, Waldstraße 4, 04571 Rötha
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 2754
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 00072/12

1. Die Prüfung der bis 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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