Forderungsprüfung

ELRO-Gruppe GmbH

Rostock

Das Amtsgericht Rostock hat zur ELRO-Gruppe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 61 IN 296/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
61 IN 296/12
Registerbezug
Rostock, HRB 9873
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
1.585.050 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften, die Lebensmittelproduktion und/oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, sowie der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, insbesondere Vermietungen und Verpachtungen sowie Immobilienhandel.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

61 IN 296/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELRO-Gruppe GmbH, Lichtenhäger Chaussee 1-3, 18107 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Pawlowski
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 9873
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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