Forderungsprüfung
Elayed, Hatem
Rendsburg
Das Amtsgericht Neumünster hat zur Elayed, Hatem eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 92 IN 5/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 92 IN 5/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 129738
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
92 IN 5/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hatem Elayed, geboren am 01.01.1994, Jungfernstieg 8, 24768 Rendsburg
Inhaber der Elayed Transporte e.K., Jungfernstieg 8, 24768 Rendsburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 129738
- Schuldner -
1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hatem Elayed, geboren am 01.01.1994, Jungfernstieg 8, 24768 Rendsburg
Inhaber der Elayed Transporte e.K., Jungfernstieg 8, 24768 Rendsburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 129738
- Schuldner -
1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 01.10.2026