Insolvenzbekanntmachung

EIFELWERK Systemtechnik GmbH

Malbergweich

Das Amtsgericht Bitburg hat zur EIFELWERK Systemtechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 12/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 12/20
Registerbezug
Wittlich, HRB 42515
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen aller Art, insbesondere Werkzeuge für die Schmiedeindustrie, Kokillen und Modelle für alle gießtechnischen Anwendungen und die Kunststofftechnik, weiterhin die Bearbeitung sämtlicher Teile aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoffen, sowie die Entwicklung, Konstruktion und der Bau von Vorrichtungen und Prüfmitteln jeglicher Art für den …

Veröffentlichungstext

9 IN 12/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EIFELWERK Systemtechnik GmbH, Automobilindustrie, Luftfahrt, Kabelkonfektion, CNC Technik, Eifelwerkstraße 1, 54655 Malbergweich (AG Wittlich, HRB 42515), vertr. d.: Sebastian Kleifges, Blumenstraße 23, 54550 Daun, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bitburg, 12.10.2026
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