Forderungsprüfung

Edmund Stock GmbH

Ötisheim

Das Amtsgericht Pforzheim hat zur Edmund Stock GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 702/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pforzheim
Aktenzeichen
2 IN 702/25
Registerbezug
Mannheim, HRB 510614
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1986
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen und Maschinen. Die Gesellschaft kann diese Geschäfte sowohl im eigenen Namen auf eigene Rechnung als auch durch eine Personalgesellschaft betreiben, an der sie sich als geschäftsführende und vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) beteiligen kann. Die Gesellschaft ist befugt, an anderen Orten eine Zweigniederlassu …

Veröffentlichungstext

2 IN 702/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Edmund Stock GmbH, Max-Eyth-Straße 3/1, 75443 Ötisheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Stock
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 510614
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 05.10.2026
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