Sicherungsmaßnahme
DU Immobilienportfolio 1 GmbH
Dreieich
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur DU Immobilienportfolio 1 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 891/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 891/25
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 53116
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Tanja Bindrin
Becker & Krüger Rechtsanwälte GbR - Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung eigener Immobilien.
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 891/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DU Immobilienportfolio 1 GmbH, Otto-Hahn-Straße 60, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53116), vertr. d.: Matteo Colusso, Immanuel-Kant-Straße 31, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 14.10.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bindrin, c/o Becker & Krüger Rechtsanwälte GbR, Trakehner Str. 7-9/Gebäud, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7167 998-0, Fax: 069/7167 998-88 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.10.2026
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bindrin, c/o Becker & Krüger Rechtsanwälte GbR, Trakehner Str. 7-9/Gebäud, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7167 998-0, Fax: 069/7167 998-88 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.10.2026