Sicherungsmaßnahme

DPV Deutsche Photovoltaik GmbH

Rheinberg

Das Amtsgericht Kleve hat zur DPV Deutsche Photovoltaik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 34 IN 36/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 36/26
Registerbezug
Kleve, HRB 18785
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Natascha Habura
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vertrieb und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Beratung im Bereich der Photovoltaiktechnik
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 36/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18785 eingetragenen DPV Deutsche Photovoltaik GmbH, Industriestraße 7, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Drößmar, Endstraße 16, 47445 Moers und Herrn Pierre Drößmar, Honigstraße 24c, 47137 Duisburg

Geschäftszweig: Vertrieb und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Beratung im Bereich der Photovoltaikanlagen

ist am 03.08.2026, um 15:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

34 IN 36/26
Amtsgericht Kleve, 03.08.2026
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