Sicherungsmaßnahme
Dimo GmbH
Ratingen
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Dimo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 505 IN 157/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 157/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 34095
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Natascha Habura
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 157/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34095 eingetragenen Dimo GmbH, Sandstraße 59, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Omid Hosseini,
ist am 20.08.2026, um 09:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 157/26
Amtsgericht Düsseldorf, 20.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34095 eingetragenen Dimo GmbH, Sandstraße 59, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Omid Hosseini,
ist am 20.08.2026, um 09:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 157/26
Amtsgericht Düsseldorf, 20.08.2026