Abweisung mangels Masse
Diether Güntzel Abgas- und Schornsteintechnik GmbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Diether Güntzel Abgas- und Schornsteintechnik GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 258 IN 141/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 141/25
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 28145
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 141/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28145 eingetragenen Diether Güntzel Abgas- und Schornsteintechnik GmbH, Schachtstraße 15, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Diether Herbert Güntzel, Stifterstr. 7, 59379 Selm
Geschäftszweig: Handel und Vertrieb von Kamin- und Schornsteineinsatzrohren sowie Kaminöfen, Kaminanlagen, Gartengrilis und Grills aller Art einschließlich zugehörigen Zubehören, wie Abgasschaildämpfer, pp
ist der am 20.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 15.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Dortmund, 09.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28145 eingetragenen Diether Güntzel Abgas- und Schornsteintechnik GmbH, Schachtstraße 15, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Diether Herbert Güntzel, Stifterstr. 7, 59379 Selm
Geschäftszweig: Handel und Vertrieb von Kamin- und Schornsteineinsatzrohren sowie Kaminöfen, Kaminanlagen, Gartengrilis und Grills aller Art einschließlich zugehörigen Zubehören, wie Abgasschaildämpfer, pp
ist der am 20.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 15.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Dortmund, 09.06.2026