Abweisung mangels Masse
DEV-1 UG (haftungsbeschränkt)
Bornheim
Das Amtsgericht Bonn hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der DEV-1 UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 25.08.2026, Aktenzeichen 96 IN 126/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 126/26
- Registerbezug
- Bonn, HRB 29824
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 126/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29824 eingetragenen DEV-1 UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 29, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adrian Enns, Römerstraße 29, 53332 Bornheim
Geschäftszweig: Unternehmensberatung, IT-Beratung sowie Programmierung von Software und Applikationen
ist der am 17.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 15.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 14.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bonn, 14.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29824 eingetragenen DEV-1 UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 29, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adrian Enns, Römerstraße 29, 53332 Bornheim
Geschäftszweig: Unternehmensberatung, IT-Beratung sowie Programmierung von Software und Applikationen
ist der am 17.06.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 15.06.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 14.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bonn, 14.08.2026