Abweisung mangels Masse
Detronic GmbH
Schloß Holte-Stukenbrock
Das Amtsgericht Bielefeld hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Detronic GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 100/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 100/26
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 40867
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 100/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 40867 eingetragenen Detronic GmbH, Altenkamp 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomas Rollmann, Hellenforthstraße 193, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Handel und Vertrieb von elektronischen Geräten und Dienstleistungen im In- und Ausland.
ist der am 09.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 09.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 02.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 40867 eingetragenen Detronic GmbH, Altenkamp 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomas Rollmann, Hellenforthstraße 193, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Handel und Vertrieb von elektronischen Geräten und Dienstleistungen im In- und Ausland.
ist der am 09.02.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 09.02.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 02.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2026