Abweisung mangels Masse
DEPALOG GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der DEPALOG GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 80 IN 13/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 13/26
- Registerbezug
- Bochum, HRB 19131
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 13/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19131 eingetragenen DEPALOG GmbH, Am Vogelherd 60, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ingrid Koj, Dudenstr. 21, 45239 Essen
Geschäftszweig: Handel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Bereich der Verpackungsmittel, sowie die Verwertung von Nutzungsrechten in der Medienbranche und dem Verlagswesen.
ist der am 02.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag vom 23.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
Amtsgericht Bochum, 18.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19131 eingetragenen DEPALOG GmbH, Am Vogelherd 60, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ingrid Koj, Dudenstr. 21, 45239 Essen
Geschäftszweig: Handel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Bereich der Verpackungsmittel, sowie die Verwertung von Nutzungsrechten in der Medienbranche und dem Verlagswesen.
ist der am 02.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag vom 23.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
Amtsgericht Bochum, 18.06.2026