Sicherungsmaßnahme
DEKOWE Schürholz GmbH
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat zur DEKOWE Schürholz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 165 IN 291/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 291/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 6780
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Kreimer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 291/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6780 eingetragenen DEKOWE Schürholz GmbH, Marienstr. 51, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Philipp Schürholz , Nöttenkamp 8, 46284 Dorsten
Geschäftszweig: Heimtextilien, Teppichproduktion und Handel
ist am 27.10.2026, um 07:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
165 IN 291/26
Amtsgericht Essen, 27.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 6780 eingetragenen DEKOWE Schürholz GmbH, Marienstr. 51, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Philipp Schürholz , Nöttenkamp 8, 46284 Dorsten
Geschäftszweig: Heimtextilien, Teppichproduktion und Handel
ist am 27.10.2026, um 07:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
165 IN 291/26
Amtsgericht Essen, 27.10.2026