Sicherungsmaßnahme
Das Herz von Frankfurt GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Das Herz von Frankfurt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 869/26 D-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 869/26 D-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 112649
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Thomas Rittmeister
REIMER Rechtsanwälte - Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Errichtung und der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, Durchführung, Beratung und Organisation von Kunstaustellungen mit und ohne Musikdarbietung, die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Liveveranstaltungen, Musikdarbietungen, Aufführungen jeder Art im Unterhaltungsbereich, Gastronomiedienstleistungen und Gastronomiebetrieb, Bereitstellung von Ausstellungsflächen sowie Dienstleistungen in diesem Bereich
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 869/26 D-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Das Herz von Frankfurt GmbH, Braubachstraße 31, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 112649), vertr. d.: Samson Zeleke, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2026 um 15:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, REIMER Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, Fax: 069/ 20 34 76 99, E-Mail: frankfurt@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.08.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.08.2026